R-Studio Copyright(c) 2001-2017 R-tools Technology Inc. Alle Rechte vorbehalten. ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG WICHTIG - SORGFÄLTIG DURCHLESEN: Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtliches Dokument zwischen Ihnen (als natürliche oder juristische Person), nachfolgend „Lizenznehmer“, und R-tools Technology Inc., nachfolgend „R-TT“, für das Softwareprodukt R-Studio nachfolgend „Software“, sowie für Support- und Wartungsdienstleistungen, nachfolgend „Supportleistungen“. Mit einer Installation, Kopie oder anderweitiger Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Sollten Sie den Bestimmungen dieser EULA nicht zustimmen, so erwerben, installieren oder nutzen Sie die Software, auch durch einen Download, nicht. Durch die Nutzung der Software oder der Supportleistungen erklären und garantieren Sie, dass Sie die rechtliche Funktion und Berechtigung haben, eine derartige Vereinbarung einzugehen und diese EULA einzuhalten. Sie bestätigen, dass Sie die Software und Supportleistungen nur in Verbindung mit dieser EULA und allen anwendbaren Gesetzen verwenden werden. Wenn sich eine Einzelperson im Auftrag einer juristischen Person oder Organisation für die Software oder Supportleistungen anmeldet oder diese in Anspruch nimmt, hat diese Einzelperson gegenüber R-TT zu garantieren, zu versichern und zu vereinbaren, dass sie rechtlich dazu befugt ist, eine solche EULA im Auftrag einer Organisation zu unterzeichnen und die Organisation rechtlich daran zu binden. Die Software und Supportdienstleistungen werden bestimmungsgemäß lediglich für die erlaubte Verwendung von Einzelpersonen oder Organisationen angeboten, die über eine rechtliche Funktion und Berechtigung verfügen, eine Vereinbarung mit derartigen Produkten und Dienstleistungen nach anwendbarem Recht einzugehen. R-TT bietet die Software oder Supportleistungen weder an Minderjährige noch durch anderweitig gesetzlich unzulässige Verfahren an. R-TT hat möglicherweise Patente, ausstehende Patentverfahren, Handelsmarken, Urheberrechte oder andere Rechte geistigen Eigentums, die den Inhalt dieses Dokuments betreffen. Durch die Bereitstellung dieses Dokument erhalten Sie keine Lizenz für diese Patente, Handelsmarken, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum. SOFTWARELIZENZ Gesetze zum Urheberschutz und internationale Abkommen zum Urheberrecht sowie andere Festlegungen und Vereinbarungen zum Recht geistigen Eigentums schützen die Software. Die Software wird gemäß EULA lizenziert, jedoch nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. Diese EULA gewährt dem Lizenznehmer folgende Rechte: - Der Lizenznehmer kann die Software verwenden. „Verwenden“ der Software bedeutet, dass der Lizenznehmer die Software auf einem PC, einem Arbeitsplatz oder einem Server (nachfolgend „Computer“ oder „lizenzierter Computer“) heruntergeladen und installiert hat oder die Software auf einem Computer von einem Wechseldatenträger oder einem externen Mediengerät, wie einer Floppy Disk, CD, DVD, Flash-Card, HD, usw. (nachfolgend „Geräte“ oder „Gerät“) läuft. - Der Lizenznehmer kann die Software nur auf einem eigenen oder durch den Lizenznehmer geliehenen Computer nutzen. - Der Lizenznehmer darf die Software nicht auf mehr Computern verwenden, wie im Menü „Über“ der Software angegeben. Eine Einzellizenz der Software ist für einen Computer zulässig. - Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, die Software von einem Computer auf einen anderen zu übertragen, nachdem die Software auf dem Computer installiert und angemeldet wurde, auch wenn der lizenzierte Computer außer Betrieb genommen oder ersetzt wurde. - Der Lizenznehmer darf beliebig viele Geräte direkt oder per Adapter an den lizenzierten Computer anschließen, sei es gleichzeitig oder nacheinander sowie unzählige Male. - Die gewerbliche Nutzung der Software ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. - Der Lizenznehmer kann die Software entsprechend aller geltenden Gesetze nutzen, jedoch nicht für rechtswidrige Zwecke. Ohne Einschränkung des zuvor Gesagten ist die Nutzung, die Anzeige oder der Vertrieb dieser Software zusammen mit pornographischem, rassistischem, vulgärem, obszönem, diffamierendem, beleidigendem, missbräuchlichem, hassförderndem, diskriminierendem Material sowie die Benachteiligung durch Religionsangehörigkeit, ethnischen Hintergrund, Rassenzugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Alter strikt verboten. - Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der lizenzierten Software erstellen. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN. - Der Lizenznehmer darf die Software weder ändern, rekompilieren und auseinandernehmen sowie jegliche unzulässige Versuche unternehmen, den Quellcode oder zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programm- bzw. Interoperabilitätskomponenten der Software oder Teile, Auszüge, Ausschnitte, Bearbeitungen, Anpassungen, Zusammenstellungen dieser oder eines Abkömmlings dieser Software zu erfassen. Dies ist ausschließlich und ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn es anwendbare Gesetze oder Lizenzen zulassen oder schriftlich von R-TT bestätigt wird. - Dem Lizenznehmer wird untersagt, die Software an Dritte weiterzuleiten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder zu vertreiben. Der Verkauf und Vertrieb von Kopien der Software sind ausdrücklich verboten. Wer Kopien der Software ohne schriftliche Zustimmung von R-TT oder dem Lizenznehmer zugestandene und auf der Website von R-TT veröffentlichte Befugnisse verkauft, verleiht, ausleiht, vermietet, borgt oder weitergibt, verstößt gegen diese EULA. - Der Lizenznehmer darf die Software oder Teile, Auszüge, Ausschnitte, Bearbeitungen, Anpassungen, Zusammenstellungen oder Abkömmlinge nicht ändern, übersetzen, Fehler korrigieren, umarbeiten oder Abkömmlinge erstellen, sofern nicht ausdrücklich gemäß anwendbarem Gesetz, Lizenzen oder schriftlicher Zustimmung von R-TT erlaubt. - Der Lizenznehmer darf R-TT oder andere Produktnamen von Dritten, Handelsmarken oder Patente, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte, oder Eigentumsmeldungen auf der Software, in der Software oder im Zusammenhang mit oder durch die Software weder entfernen, verdecken noch ändern. - Einige Drittparteiencodes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Codes unter den Bedingungen der GNU-Lizenzen vertrieben werden, können mit der Software mitgeliefert werden. Die Lizenzbestimmungen zu Dritten derselben Codes legen Ihre Nutzung dieser Codes fest und stehen unter http://www.r-tt.com/Licenses/ThirdPartyLicenses.shtml Die Quellcodes der unter den Bedingungen der GNU-Lizenzen vertriebenen Arbeiten stehen auf Anfrage des Lizenznehmers zum Download bereit. - Bei Erwerb durch oder für eine Zivilbehörde erwirbt die US-Bundesregierung diese Software bzw. die Dokumentation und andere technischen Daten zu dieser Software entsprechend den Bestimmungen in 48 C.F.R. 12.212 (Computer Software) und 12.211 (Technical Data) der Federal Acquisition Regulations ("FAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen. Bei Erwerb durch oder für eine Behörde des US-Verteidigungsministeriums ("DOD") erwirbt die US-Bundesregierung diese Software bzw. die Dokumentation zu dieser Software entsprechend den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202 3 des DOD FAR Supplement ("DFAR") und den entsprechenden nachfolgenden Regelungen. Diese Bestimmung der U.S. Government Rights tritt an Stelle von und steht über allen anderen FAR, DFARS oder anderen Festlegungen oder Vereinbarungen die Regierungsrichtlinien zu Computersoftware oder technische Daten in dieser EULA berühren. 3. SUPPORTLEISTUNG. Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, kostenfreie Supportleistungen in englischer Sprache via elektronischer Kommunikationswege für 365 Tage ab Kaufdatum zu nutzen. Die Supportleistungen umfassen Technischen Support, Kundenservice und alle Aktualisierungen und neuen Veröffentlichungen (Upgrades) der Software innerhalb dieses Zeitraums. Nach diesem Zeitraum können die Supportleistungen durch Zahlung einer Jahresgebühr, die je nach Abstand zum Supportendes berechnet wird, fortgeführt werden. Diese Gebühr wird jährlich berechnet und Rückzahlungen aufgrund von vorzeitiger Beendigung der Supportleistungen sind nicht zulässig. R-TT behält sich das Recht vor, Supportleistungen zu verweigern, wenn der Lizenznehmer nicht dazu berechtigt ist. Zusätzliche Softwarecodes für den Lizenznehmer als Supportleistung sind Teil der Software und unterliegen somit den Bestimmungen dieser EULA. 4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIESE SOFTWARE UND SUPPORTLEISTUNGEN VON R-TT SOWIE DAZUGEHÖRIGE DATEIEN INKLUSIVE DRITTPARTEIENSOFTWARE UND -DIENSTLEISTUNGEN WERDEN "WIE GESEHEN" OHNE JEGLICHE HAFTUNG VERTRIEBEN UND VERKAUFT. R-TT UND DRITTE ÜBERNEHMEN KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE UND GESETZLICHE HAFTUNG, SOFERN ES DIE GESETZESLAGE ERLAUBT. DAZU GEHÖREN EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE BESCHRÄNKUNG, DIE GARANTIE AUF MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EINHALTUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. DER DOWNLOAD UND DIE NUTZUNG DER SOFTWARE GESCHIEHT NACH EIGENEM ERMESSEN UND EIGENER GEFAHR. FÜR ETWAIGE SCHÄDEN AN IHREM COMPUTER ODER DATENVERLUSTE SIND SIE VERANTWORTLICH. R-TT GIBT KEINE GARANTIE AB ODER VERSICHERT, DASS DIE FUNKTIONEN DER SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN IHREN BEDÜRFNISSEN ENTSPRECHEN, DASS DIE VORGÄNGE DER SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN KONSISTENT UND FEHLERFREI SIND, ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE ODER DEN DIENSTLEISTUNGEN KORRIGIERT WERDEN MÜSSEN. JE NACH VERWENDUNGSLAND KÖNNEN SICH ANDERE GARANTIEBERECHTIGUNGEN ERGEBEN. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. Sofern gesetzlich zulässig, haften R-TT oder seine Mitarbeiter, Vertragspartner, Agenten, Händler oder Zulieferer nicht für besondere, zufällige, indirekte oder nachfolgende Schäden o.ä. (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden von Umsatzentwicklungen, Geschäftsunterbrechungen, geschäftliche Informationsverluste, Datenverluste, operative Verluste, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, Personenschaden oder andere Vermögensschäden), die aus der Nutzung oder nicht zustande gekommenen Nutzung der Software resultieren, auch wenn R-TT über die Möglichkeit dieser Schäden informiert hat. Die maximale Haftung von R-TT durch jede Bestimmung dieser EULA ist stets BESCHRÄNKT AUF PRODUKTERSATZ. 5. ANWENDBARES GESETZ Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Province of Ontario und den darin festgelegten kanadischen Gesetzen. Sie erkennen hiermit unwiderruflich die nicht alleinige Zuständigkeit des Gerichts von Toronto, Ontario, und aller zuständigen Berufungsgerichte an und stimmen dieser zu. Sollte sich eine Bestimmung als unzulässig, ungültig oder anderweitig nicht vollstreckbar herausstellen, so wird diese getrennt von der Lizenzvereinbarung betrachtet und beeinflusst weder die Gültigkeit noch Vollstreckbarkeit anderer Bestimmungen. R-TT behält sich alle, hierin nicht ausdrücklich genannten Rechte vor. BESTÄTIGUNG Ich bestätige hiermit als Lizenznehmer, die oben stehende EULA gelesen zu haben und stimme den Bestimmungen der Vereinbarung zu. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass die EULA über allen bisherigen, schriftlichen oder mündlichen, Vereinbarungen steht, die bereits zwischen mir und R-TT bezüglich der Software existieren.